In diesem „geschützten“ Bereich können sich alle Gesellschaftsschichten ungezwungen treffen, alle Nationalitäten, Einheimische wie Touristen, ältere und jüngere Menschen.

Hinweisschild (Hirschgarten, München)In den traditionellen Biergärten dürfen auch heute noch eigene Nahrungsmittel mitgebracht werden, lediglich die Getränke müssen an der Schänke erworben werden – also ist auch für weniger begüterte Gesellschaftsgruppen eine Teilnahme an diesem gesellschaftlichen Leben möglich.

Kommunikation und Vergnügen sind die wohl wesentlichen Elemente eines Biergartenbesuchs (neben dem Genuss des Hopfengetränks). Spielplätze für Kinder helfen, dass die gesamte Familie sich unkompliziert im Biergarten aufhalten kann. Krawall und Stress werden von so gut wie allen Besuchern nicht geschätzt, also entstehen diese auch nur in seltenen Ausnahmefällen (und werden ggf. sehr schnell durch Ordnungskräfte beendet).

Wohl einzigartig für gastronomische Einrichtungen ist, dass es für die meisten Besucher selbstverständlich ist, auch völlig unbekannten Tischnachbarn zuzuprosten und sich mit diesen oft auch intensiv zu unterhalten. Damit entsteht eine tatsächliche klassenüberschreitende Kommunikation, die letztlich auch dem elementaren friedlichen Zusammensein höchst inhomogener Menschengruppen nützt (übersehen wird oft, dass München schon immer eine Stadt der Zuwanderer war – weit über die Hälfte der heutigen Bevölkerung sind Nicht-Münchner und Nicht-Bayern).

„Biergärten erfüllen wichtige soziale und kommunikative Funktionen, weil sie seit jeher beliebter Treffpunkt breiter Schichten der Bevölkerung sind und ein ungezwungenes, soziale Unterschiede überwindendes Miteinander ermöglichen. Die Geselligkeit und das Zusammensein im Freien wirken Vereinsamungserscheinungen im Alltag entgegen. Sie sind vor allem für die Verdichtungsräume ein ideales und unersetzliches Nahziel zur Freizeitgestaltung im Grünen. Sie sind regelmäßig gut zu erreichen und bieten gerade Besuchern mit niedrigem Einkommen und Familien, insbesondere durch die Möglichkeit zum Verzehr mitgebrachter Speisen, eine erschwingliche Gelegenheit zum Einkehren.“ Auszug aus der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999